Akutbehandlung
Die Akutbehandlung dient der schnellen Besserung akuter psychischer Krisen und/oder der stabilisierenden Vorbereitung auf eine Psychotherapie. Nach einem Erstgespräch bzw. einem Gespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde kann in dringenden Fällen eine Akutbehandlung direkt beantragt werden.
Bei gesetzlich Versicherten Kindern bis zum 21. Lebensjahr übernehmen die Krankenassen die Kosten.
Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle in Verbindung, um die Antragsformulare anzufordern und die Rahmenbedingungen für die Kostenerstattung einer ambulanten Verhaltenstherapie für Ihr Kind zu klären.